Sehhilfenverordnung: Wie sie den Weg zur richtigen Brille ebnet

Eine Sehhilfenverordnung, oft auch als Brillenrezept bezeichnet, ist ein von einem Augenarzt oder Optiker ausgestelltes Dokument, das die notwendigen Spezifikationen für Brillengläser oder Kontaktlinsen eines Patienten angibt. Die Verordnung enthält Werte wie Sphäre, Zylinder und Achse, die notwendig sind, um Sehfehler wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus zu korrigieren. Mit dieser Verordnung kann der Patient dann in einem Optikergeschäft die passenden Sehhilfen anfertigen lassen. Es ist wichtig, die Sehhilfenverordnung regelmäßig aktualisieren zu lassen, da sich die Sehstärke im Laufe der Zeit ändern kann.

sehhilfenverordnung

Das Wichtigste in Kürze zur Sehhilfenverordnung

  • Bei der Verordnung handelt es sich um ein augenärztliches Rezept für eine Sehhilfe.
  • Das Rezept kann bei einem Optiker eingelöst werden. 
  • Je nach Verordnung werden die Kosten für eine Sehhilfe zum Teil von der Krankenkasse erstattet. 
  • Bevor eine Verordnung ausgestellt werden kann, werden unterschiedliche Tests durchgeführt. 
  • Auf der Verordnung werden unterschiedliche Angaben angegeben, darunter auch die Dioptrien. 

Sehhilfenverordnung verstehen

Wird eine Sehschwäche bei einem Patienten diagnostiziert, so braucht dieser möglicherweise eine geeignete Sehhilfe. Hierfür kann man nicht einfach zum Optiker gehen und sich eine Brille anfertigen lassen. Erst mit einer entsprechenden Verordnung darf der Optiker eine Brille ausstellen. Ausnahmen gibt es nur bei Lesebrillen und bei Brillen ohne Sehstärke.

In der Verordnung werden quasi die Kennwerte und alle optischen Angaben zum Zustand der Augen festgehalten, um eine passende Sehhilfe anfertigen zu können. Natürlich steht in dem ärztlichen Rezept auch genau beschrieben, welche Anforderungen die Brille erfüllen soll. Hierzu zählen unter anderem die Dioptrien und die Art der Gläser. Nur mit einer korrekten Verschreibung können Patienten sicher sein, dass sie die optimale Sehhilfe für ihre individuellen Bedürfnisse erhalten. 

Außerdem spielt die Verordnung eine wichtige Rolle, wenn es um die Kostenerstattung von der jeweiligen Krankenkasse geht. Ohne entsprechendes Rezept werden keine Kosten zurückerstattet. Ausnahmen bestehen möglicherweise bei privaten Krankenversicherungen auf Lesebrillen. 

Gebräuchlichste Abkürzungssymbole

In einer Sehhilfenverschreibung kommen unterschiedliche Abkürzungssymbole vor. Diese sind in erster Linie natürlich für den behandelnden Augenarzt und Optiker wichtig. Jedoch kann es auch als Patient ganz interessant sein zu wissen, welche Angaben eigentlich auf der Verordnung beziehungsweise auch im Brillenpass stehen: 

  • F: F steht Fernbrille. Dies bedeutet, dass der Patient kurzsichtig ist. 
  • N: Hier wiederum handelt es sich um eine Nahbrille. Sprich, der Patient benötigt eine Sehhilfe für Weitsichtigkeit. 
  • SPH: Der Sphärenwert beschreibt den Brechwert des Glases und wird in Dioptrien gemessen. 
  • ZYL: Hat der Patient eine Hornhautverkrümmung, wird dies mittels des Zylinderwerts angegeben. 
  • ACH/A: Der Achsenwert gibt an, in welche Richtung die Hornhautverkrümmung korrigiert werden muss. 
  • PD: PD steht für Pupillendistanz. Dieser Wert definiert den Abstand zwischen Nasenmitte und Pupillen.
  • ADD: Wird eine Gleitsichtbrille benötigt, kommt auch der Additionswert auf der Verordnung vor. Dieser gibt die Differenz zwischen Fern- und Nahwert an.

Sehhilfenverordnung - was zahlt die Kasse?

Mittels der Verordnung vom Augenarzt wird auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen geregelt. Wie viel tatsächlich dazu gezahlt wird, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Je nach Patientenakte liegen die Zuschüsse bei Knappschaft aber zwischen 16 und 200 € pro Glas. Private Krankenversicherungen zahlen oft mehr dazu. Abhängig davon, wie die Gläser geschliffen werden, ergeben sich unterschiedlich hohe Kosten. So können die Gläser zum Teil fast vollständig durch die Krankenkasse finanziert werden. Der Rahmen der Brille muss vom Patienten jedoch immer selbst bezahlt werden. 

Sehhilfenverordnung - Gültigkeit

Genau wie herkömmliche ärztliche Rezept für Medikamente, haben auch Sehhilfenverschreibungen eine Einlösefrist. In der Regel ist die Verordnung 28 Tage nach der Ausstellung gültig. Während dieser Zeit muss die Brille also von einem Optiker angefertigt werden. Die Verordnung wird nach dem ersten Termin beim Optiker eingezogen. Das Rezept bleibt also nicht beim Patienten. Je nach Modell dauert die Anfertigung der Sehhilfe unterschiedlich lange. Bei Fielmann und Apollo zum Beispiel um die zwei Wochen. Kontaktlinsen wiederum können in der jeweiligen Sehstärke direkt mitgenommen werden.

Fazit zur Sehhilfenverordnung                    

Ohne Verordnung keine Sehhilfe. Wer also erste Probleme oder Beschwerden in der Sehkraft bemerkt, sollte dies von einem Augenarzt abklären lassen. Wenn nötig, stellt dieser in weiterer Folge ein passendes Rezept aus. 

FAQ - Sehhilfenverordnung

Was ist eine Sehhilfenverordnung?

Hierbei handelt es sich um ein Dokument, welches von einem Augenarzt ausgestellt wird. Die Verordnung wird für die Anfertigung und Kostenrückerstattung einer Sehhilfe benötigt. 

Was steht auf der Sehhilfenverordnung?

Auf der Verordnung werden alle wichtigen Anforderungen an die Sehhilfe angegeben. Darunter die Dioptrien und die Art der Gläser. 

Wann bekommt man eine Sehhilfenverordnung?

Das Rezept wird verordnet, wenn vom Augenarzt Probleme mit der Sehstärke diagnostiziert werden. Mittels der Verordnung kann die Sehhilfe dann beim Optiker angefertigt werden. 

Wer bezahlt die Sehhilfenverordnung?

Die Kosten für die Gläser werden zum Teil von der Krankenkasse getragen. Den Rahmen muss der Patient in den meisten Fällen immer selbst bezahlen.

Wie lange ist die Sehhilfenverordnung gültig?

Die Verschreibung ist 28 Tage nach der Ausstellung gültig. In diesem Zeitraum muss das Rezept bei einem Optiker eingelöst werden.