Wird eine Sehschwäche bei einem Patienten diagnostiziert, so braucht dieser möglicherweise eine geeignete Sehhilfe. Hierfür kann man nicht einfach zum Optiker gehen und sich eine Brille anfertigen lassen. Erst mit einer entsprechenden Verordnung darf der Optiker eine Brille ausstellen. Ausnahmen gibt es nur bei Lesebrillen und bei Brillen ohne Sehstärke.
In der Verordnung werden quasi die Kennwerte und alle optischen Angaben zum Zustand der Augen festgehalten, um eine passende Sehhilfe anfertigen zu können. Natürlich steht in dem ärztlichen Rezept auch genau beschrieben, welche Anforderungen die Brille erfüllen soll. Hierzu zählen unter anderem die Dioptrien und die Art der Gläser. Nur mit einer korrekten Verschreibung können Patienten sicher sein, dass sie die optimale Sehhilfe für ihre individuellen Bedürfnisse erhalten.
Außerdem spielt die Verordnung eine wichtige Rolle, wenn es um die Kostenerstattung von der jeweiligen Krankenkasse geht. Ohne entsprechendes Rezept werden keine Kosten zurückerstattet. Ausnahmen bestehen möglicherweise bei privaten Krankenversicherungen auf Lesebrillen.