Die gesetzliche Krankenversicherung leistet unabhängig von der Art der Sehhilfe einen Festzuschuss, den der Augenoptiker vom Rechnungsbetrag abzieht und direkt mit der jeweiligen Kasse verrechnet. Für das Brillengestell erfolgt keine Kostenübernahme. Allerdings halten manche Optiker eine Auswahl kostenloser Gestelle bereit.
Festzuschuss bei Brillen von der gesetzlichen Krankenkasse
- Der Festzuschuss beträgt pro Glas je nach Ausführung zwischen 10 und 112 Euro.
Der Erstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird zusätzlich durch eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent gemindert – dieser Eigenanteil beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
Zuschuss bei Kontaktlinsen
- Aufwendungen für Kontaktlinsen übernimmt die Kasse nur bei Werten über 8,00 Dioptrien.
Darüber hinaus bei einer Hornhautverkrümmung, wenn die Linsen eine Verbesserung des Sehvermögens von mindestens 20 Prozent ermöglichen. Je nach Ausführung liegt der Erstattungsbetrag zwischen 91 und 144 Euro pro Linse. Unabhängig davon kann ein Versicherter den Festzuschuss für Brillengläser grundsätzlich auch zum Kauf von Kontaktlinsen verwenden.
Die Aufwendungen für weiche Kontaktlinsen sind lediglich bei Unverträglichkeit der harten Ausführungen erstattungsfähig. Pflegemittel gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung).