▷ Brillenzusatzversicherung: Was wird versichert? [2024]

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschland e.V. hat vor einigen Jahren angegeben, dass über 60% der Deutschen ab 16 Jahren eine Brille tragen. Inzwischen dürfte dieser Prozentsatz noch gestiegen sein – und weiter steigen. Paradox dabei ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Sehhilfen, obgleich vielfach notwendig, in der Regel keine Leistungen bietet.

Stattdessen ist es eher so, dass jeder Erwachsene für eine Brille grundsätzlich hohe Kosten begleichen muss und zwar aus der eigenen Tasche. Mit einer Brillenzusatzversicherung werden diese Kosten jedoch abgemildert. Entscheidend sind aber, wie so oft bei Versicherungen jedweder Art, die Details. Interessenten sollten also die verschiedenen Aspekte einmal überschaut haben – immerhin kann eine solche Versicherung auch mehr bringen, als nur den Zuschuss zu einer neuen Brille.

Was ist eine Brillenzusatzversicherung?

Einführend ist festzuhalten, dass bei dieser Thematik gemeinhin die Begriffe Brillenversicherung und eben auch Brillenzusatzversicherung kursieren. Oftmals werden beide synonym verwendet und dabei ebenso oft falsch, denn es besteht prinzipiell ein bedeutsamer Unterschied. Insgesamt kann prinzipiell unter drei verschiedenen Versicherungsvarianten unterschieden werden:

  • Die Brillenzusatzversicherung fungiert wie eine Krankenzusatzversicherung und bezieht sich auf den Kostenausgleich für notwendige Sehhilfen.
  • Eine (allgemeine) Brillenversicherung hingegen kann für Eventualitäten wie Verlust, Schaden oder Diebstahl abgeschlossen werden. Sie muss nicht abhängig von der medizinischen Notwendigkeit einer Brille sein.
  • Hauseigene Brillenversicherungen von Augenoptikern sind eine dritte Variante, die häufig an spezielle Produkte und Angebote des Optikers gebunden sind. Oftmals laufen diese in Partnerschaft über externe Versicherungsgesellschaften.

Die Zusatzversicherung ist insofern sicherlich die wichtigste Variante und genau, was die Bezeichnung vermittelt: eine (mögliche) private zusätzliche Versicherung zur bereits bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Dabei geht es um einen Zuschuss zur notwendigen Sehhilfe, also eine Korrekturbrille (oder auch Kontaktlinsen). Das heißt, in den meisten Fällen erhalten Versicherungsnehmer einen Kostenausgleich nur für die Gläser.

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Experten zur Brillenzusatzversicherung: Test vom Augenoptiker und Testsieger begutachten

Gerade bei Versicherungen ist es oft der Fall, dass das berühmte Kleingedruckte ganz entscheidend ist. Eben darin unterscheiden sich viele Zusatzversicherungen für Brillen, während gewisse Leistungen als Standard gelten. Wenn Sie also mit dem Pro und Contra mancher Vertragsdetails überfordert sind, stehen Sie damit gewiss nicht allein da.

Daher ist es nur richtig, zur genauen Einschätzung auch außenstehende und fachkundige Meinungen zu recherchieren. Interessant sind beispielsweise die Bewertungen eines Optiker-Vergleichsportals. Dabei schaffte es zum Beispiel die Versicherung „Mehr Sehen“ von Barmenia einen ersten Platz und wurde Testsieger. Mit entscheidend für dieses Resultat waren unter anderem:

  • Bei jährlichen Gesamtkosten von 138 Euro (11,50 Euro pro Monat) beträgt der Zuschuss 300 Euro.
  • Ohne Wartezeiten oder Gesundheitsfragen wird der Zuschuss sofort und auf alle Sehhilfen gewährt.
  • Nach 12 Monaten ist die Versicherung täglich kündbar.
  • Auch ein 100% Zuschuss für Vorsorgeuntersuchungen ist enthalten.

Beispiel: Brillenzusatzversicherung „Barmenia Mehr Sehen“ im Detail

Natürlich bedarf es für das Testurteil „sehr gut“ ein quasi rundum vorteilhaftes Versicherungspaket. Eben dies leistet Barmenia offenkundig und so lohnt ein genauer Blick auf die Details. Entsprechend des Jahresbetrags von 138 Euro beträgt der Monatspreis überschaubare 11,50 Euro – sogar nur 9,80 Euro für Versicherungsnehmer unter 21 Jahren. Gegenüber stehen die finanziellen Leistungen:

  • 300 Euro Zuschuss für jede Art von Sehhilfe, also auch Kontaktlinsen oder Sonnenbrillen mit Stärke
  • Übernahme der Kosten von augenärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, ohne Höchstgrenze
  • einmalig 1.000 Euro Zuschuss für Operation zur Behebung der Fehlsichtigkeit (frühestens nach 2 Jahren Vertragslaufzeit)
  • 000 Euro Soforthilfe bei einer unfallbedingten Erblindung

Wichtig zu wissen ist: der Zuschuss für Sehhilfen kann alle 24 Monate in Anspruch genommen werden. Derweil kann die Versicherung jederzeit und ohne Wartezeit abgeschlossen werden und es ist auch keine vorherige gesundheitliche Untersuchung notwendig. Außerdem bestehen keinerlei Vorgaben dafür, bei welchem Optiker Sehhilfen erworben oder bei welchen Augenärzten Untersuchungen durchgeführt werden.

Brillenzusatzversicherung Vergleich – so die beste Versicherung für die Brille finden

Laut dem eingangs erwähnten Verband deutscher Augenoptiker betragen die Kosten für eine Korrekturbrille durchschnittlich 372 Euro. Wohlgemerkt tendiert dieser Betrag für Gleitsichtbrillen sogar eher bis zum vierstelligen Bereich. Angesichts solcher Beträge ist es nur richtig, dass sie bei dieser Thematik letztlich auch auf die Einschätzungen von Experten vertrauen.

Bemühen Sie also gern stets Vergleiche, Bewertungen und Tests von unabhängigen Portalen. Im besten Fall wissen Sie dabei bereits, worauf es für Sie ankommt und welche Ansprüche Sie stellen. Schauen Sie also nicht nur auf den Monatspreis und die Höhe der übernommenen Kosten für eine Sehhilfe. Prüfen Sie vielmehr, welche Arten von Sehhilfen berücksichtigt werden, ob auch ärztliche Untersuchungen im Tarif enthalten sind und natürlich Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.

Das sollten Sie beachten bei einer Brillenzusatzversicherung

Um nun überhaupt erst einmal über die Notwendigkeit einer privaten Zusatzversicherung für die Brille entscheiden zu können und eigene Ansprüche zu definieren, stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Ist zumindest alle zwei oder drei Jahre eine neue Brille notwendig?
  • Kostet die benötigte Brille in der Regel zwei bis drei hundert Euro oder mehr?
  • Sind weitere Aspekte wie Augenoperationen von Belang?
  • Braucht es spezielle Details wie eine Auslandsversicherung?
  • Ist ein Attest vom Augenarzt für bestimmte Leistungen nötig?

Anhand dieser Fragestellungen ergibt sich schließlich ein klares Bild der gegebenenfalls gewünschten Versicherung. Achten Sie demzufolge darauf, in welcher Regelmäßigkeit und in welcher Höhe Leistungen in Anspruch genommen werden und wie weit diese Leistungen gehen. Bedarf es beispielsweise auch eines Versicherungsschutzes im Ausland, fällt der Monatsbeitrag freilich höher aus. Ist so etwas nicht nötig, lässt sich entsprechend sparen.

Brillenzusatzversicherung ohne Wartezeit – für viele wichtig

Ein für viele wichtiges Detail der Versicherung ist die Wartezeit. Dabei geht es darum, wie schnell der Kostenausgleich für eine Brille in Anspruch genommen werden kann. Vielfach nämlich ist es Teil des Versicherungstarifs, dass eine Wartezeit von gängigerweise 3 Monaten besteht. Das heißt, nach Abschluss der Versicherung muss eben diese Zeit vergehen, ehe der Versicherer für die jeweiligen Kosten aufkommt.

Da aber oftmals akut eine Sehhilfe benötigt wird, ist eine Zusatzversicherung ohne Wartezeit natürlich das beliebteste Modell. Hier heißt das Stichwort also Sofortzuschuss. Dieser geht jedoch oft mit einem geringfügig höheren Monatsbeitrag einher, der sich aber mitunter nach einer gewissen Vertragslaufzeit wieder relativiert. Schauen Sie hierbei also genauer hin.

Spezialfall: Diebstahl der Brille abgedeckt?

Anfangs wurde bereits erwähnt, dass eine Brillenzusatzversicherung von einer allgemeinen Brillenversicherung zu unterscheiden ist. Letztere ist für diverse Eventualitäten gedacht, die mit der Brille an sich geschehen, wenn sie erst einmal im Besitz ist. Das meiste davon liegt freilich in Ihren eigenen Händen. Es liegt an Ihnen, was Sie ihrer Brille zumuten und wie wahrscheinlich ein Schaden ist.

Für einen Diebstahl können Sie dagegen oft nichts. Leider wird auch dieser nicht durch die Zusatzversicherung wohl aber die allgemeine kaskomäßige Versicherung abgedeckt. Interessant dabei ist allerdings, dass sich oftmals sinnvolle Kombipakete aus beiden Versicherungsvarianten anbieten. Fragen Sie dahingehend am besten beim von Ihnen favorisierten Versicherer nach.

Brillenzusatzversicherung Kosten – was muss man einplanen?

So wie die verschiedenen möglichen Vertragsdetails von Versicherungen eine ganze Bandbreite füllen, so gehen auch die Kosten auseinander. Gewissermaßen lässt sich zwischen Basis-, Komfort- und Premiumkategorie unterscheiden. Dabei gilt logischerweise: je höher der Monatsbeitrag, desto umfangreicher die Leistungen.

  • Basiskategorie für unter 5 Euro im Monat: Übernommen werden aller zwei bis drei Jahre 100-150 Euro für eine Sehhilfe. Zusätzlich werden meist nur Kosten für augenärztliche Untersuchungen erstattet.
  • Komfortkategorie für etwa 10 Euro im Monat: Übernommen werden aller zwei Jahre 200-300 Euro für eine Sehhilfe (auch Sonnenbrillen mit Stärke). Neben Erstattung von Arztkosten gibt es oft auch Zuschüsse für Augenoperationen.
  • Premiumkategorie für mehr als 20 Euro im Monat: Übernommen werden aller zwei Jahre 400 Euro und mehr für verschiedene Sehhilfen. Volle Übernahme von Untersuchungs-Kosten sowie Zuschüssen für verschiedene Behandlungen sind üblich und der Versicherungsschutz gilt meist auch im Ausland.

Welches Budget Sie also einplanen müssen, hängt also einerseits bereits vom Preis Ihrer benötigten Sehhilfe ab. Mit Einstärkengläsern können Sie entsprechend sparen, während für Gleitsichtbrillen schon eine komfortablere Zusatzversicherung in Frage kommt. Der Bedarf eines Versicherungsschutzes im Ausland ist dann natürlich noch einmal eine ganz individuelle Sache. Im idealen Fall können Sie ihr Paket beim Versicherer individuell zusammenstellen und haben so die beste Kostenkontrolle.

Für wen ist eine Brillenzusatzversicherung sinnvoll?

Wie schon erwähnt wurde, ist der größte Teil der Bevölkerung auf eine Sehhilfe angewiesen. Das ergibt sich nicht zuletzt aus natürlichen Gegebenheiten. Das digitale Zeitalter bringt viele Belastungen für die Augen mit sich, während etwa Weitsichtigkeit zu den gängigen Alterserscheinungen gehört und andere Beeinträchtigungen wie die Kurzsichtigkeit oder Hornhautverkrümmungen noch hinzu kommen können.

Früher oder später keine Zusatzversicherung für die Sehhilfe also für jedermann sinnvoll sein. Denn die gesetzlichen Krankenkassen leisten von sich aus nur bei Kindern unter 18 Jahren und bei Erwachsenen nur bei sehr starker Fehlsichtigkeit Kostenerstattungen.

Darüber hinaus kommt die private zusätzliche Versicherung aber auch in ganz spezifischen Fällen in Betracht:

  • Wenn Sie als Sportler auf spezielle Sportbrillen mit Sehstärke angewiesen sind oder eine Sonnenbrille mit Stärke benötigen, ist die Versicherung ein sinnvoller Kostenausgleich.
  • Wenn Sie die Korrektur der Sehschwäche durch eine Augenoperation, etwa eine LASIK-Operation, in Erwägung ziehen, bietet sich eine Versicherung mit entsprechendem Zuschuss an.
  • Wenn Sie allgemein von einer regelmäßigen Veränderung Ihrer Sehstärker ausgehen oder von sich aus aller zwei bis drei Jahre eine neue Brille wünschen, gibt es passende günstige Tarife.

Diese eventuellen Punkte werden noch dadurch ergänzt, dass private Zusatzversicherungen oftmals in Kombination miteinander angeboten werden. Beispielsweise bieten manche Versicherer die Brillen- mit einer Zahnzusatzversicherung gemeinsam an. Andere wiederum setzen auf die Verbindung von Brillen und Hörgeräten. Hier sind verschiedene Varianten denkbar, sodass die ein oder andere Zusatzversicherung vielleicht direkt mit in Anspruch genommen werden sollte.

Zahlt die Brillenzusatzversicherung bei Gleitsichtbrillen?

Gerade Gleitsichtbrillen sind beispielhaft dafür wie einerseits hilfreich aber andererseits auch kostspielig moderne Sehhilfen sein können. Während Einstärkengläser noch für wenige hundert Euro erhältlich sind, kommen Gleitsichtbrillen teilweise auf über 1000 Euro. Glücklicherweise ist es bei fast allen Brillenzusatzversicherungen so, dass diese als eben jene notwendigen Sehhilfen gelten, die in den Leistungen inklusive sind.

Zu beachten ist natürlich, dass der jeweils im Raum stehende Betrag, beispielsweise 300 Euro Kostenausgleich, auch für die Gleitsichtbrille gilt. Eine Alternative zu jenen Versicherungen mit festgelegten und begrenzten Beträgen sind übrigens solche, die einen prozentualen Zuschuss gewähren. Dieser Prozentsatz kann sich unter Umständen besonders für Träger von Gleitsichtbrillen besser bezahlt machen.

Wichtig dabei ist in jedem Fall, dass (fast immer vorhandene) Obergrenzen mit bedacht werden. Hierbei gilt es also das Kleingedruckte genau zu lesen. Das gilt etwa auch für eine mögliche Mindestvertragslaufzeit für den Zuschuss bei Gleitsichtbrillen oder anderen ganz speziellen Korrekturbrillen.

Brillenzusatzversicherung kündigen – was muss beachtet werden?

So detailreich und vielschichtig eine Zusatzversicherung jedweder Art auch sein kann, bei der Kündigung verhält es sich wie bei den meisten Verträgen generell. Zunächst steht eine Mindestvertragslaufzeit im Raum, welche hierbei meist ein bis zwei Jahre beträgt. Danach kommt es auf die jeweilige Kündigungsfrist an. Ideal ist es, wenn eine Versicherung dann täglich kündbar ist.

Nicht selten besteht jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und eine jährliche automatische Verlängerung des Versicherungsschutzes. In einem solchen Fall hieße das: wird nicht bis zum 30. September des Jahres gekündigt, läuft die Versicherung mindestens noch bis zum Ende des nächsten Jahres. Bestenfalls erfolgt also eine Kündigung auch nicht erst kurz vor Ende der Frist.

In jedem Fall reicht stets eine formlose schriftliche Kündigung ohne Angaben von Gründen per Post oder Fax. Falls die Frist doch knapp wird, empfiehlt sich der Postweg per Einschreiben. Überdies gibt es allerdings noch das von den Vertragsdetails abhängige Sonderkündigungsrecht. Ein gängiger Grund dafür ist etwa die Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Dann beträgt die Frist nur mehr vier Wochen, jedoch muss bei der Kündigung auch zwingend Grund genannt werden.

Kann eine Zusatzversicherung für Brillen steuerlich abgesetzt werden?

Einerseits stellt ein zusätzlicher Versicherungsschutz für die Anschaffung einer Sehhilfe schon eine gewisse finanzielle Entlastung dar. Andererseits wäre es natürlich wünschenswert, diese Notwendigkeit auch steuerlich geltend machen zu können. Leider lautet die Regel, dass eine solche private Zusatzversicherung (wie beispielsweise auch die Hausratsversicherung) nicht absetzbar ist.

Immerhin jedoch können die Kosten dann eingetragen werden, wenn Ihre vorhandene Sehschwäche nachweislich als Folge Ihrer Arbeit entstanden ist. Einzutragen ist der Betrag für die Versicherung dann als Werbungskosten. Gleiches gilt übrigens, wenn Ihre Brille einem spezifischen Schutz bei der Arbeit dient.

Dann gibt es außerdem unter Umständen die Möglichkeit, die Kosten für die Brille beziehungsweise auch die Versicherung als „außergewöhnliche Belastung“ in der Einkommenssteuererklärung einzutragen. Dabei müssen die Kosten aber eine bestimmte, individuell errechnete, Höhe erreichen. Spätestens, wenn solche Beträge im Raum stehen, ist es natürlich ohnehin sinnvoll, wenn Sie für all das einen Steuerberater in Anspruch nehmen.