Sofern alle Anforderungen für eine Kostenübernahme der Sehhilfe erfüllt sind, trägt die gesetzliche Krankenkasse meist einen festen Betrag der Kosten. Der Kostenzuschuss deckt dabei jedoch nur in Einzelfällen den gesamten Betrag der Brille und hängt in erster Linie von den Dioptrienwerten und der Art der Gläser ab. Pro Glas übernimmt die Krankenversicherung dann in etwa zwischen 16 und 160 Euro. Das Gestell sowie zusätzliche Beschichtungen oder besondere Gläser müssen dabei aus eigener Tasche bezahlt werden. Hier können jedoch auch individuelle Faktoren wie der medizinische Bedarf und die ärztliche Empfehlung eine Rolle spielen.
Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es gewisse Festbeträge, welche je nach Tarif übernommen werden. Je höher dabei die monatliche Einzahlungsrate, desto besser sind in der Regel auch die jeweiligen Leistungen. Wie hoch der Zuschuss jedoch tatsächlich ist, sollte bei der Krankenkasse vor der Brillenanfertigung erfragt werden. Dabei akzeptieren sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen lediglich zugelassene Rezepte von Augenärzten oder Augenoptikern. Davor benötigt es einen Sehtest.
Sofern alle Anforderungen für eine Kostenübernahme der Sehhilfe erfüllt sind, trägt die gesetzliche Krankenkasse meist einen festen Betrag der Kosten. Der Kostenzuschuss deckt dabei jedoch nur in Einzelfällen den gesamten Betrag der Brille und hängt in erster Linie von den Dioptrienwerten und der Art der Gläser ab. Pro Glas übernimmt die Krankenversicherung dann in etwa zwischen 16 und 160 Euro. Das Gestell sowie zusätzliche Beschichtungen oder besondere Gläser müssen dabei aus eigener Tasche bezahlt werden. Hier können jedoch auch individuelle Faktoren wie der medizinische Bedarf und die ärztliche Empfehlung eine Rolle spielen.
Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es gewisse Festbeträge, welche je nach Tarif übernommen werden. Je höher dabei die monatliche Einzahlungsrate, desto besser sind in der Regel auch die jeweiligen Leistungen. Wie hoch der Zuschuss jedoch tatsächlich ist, sollte bei der Krankenkasse vor der Brillenanfertigung erfragt werden. Dabei akzeptieren sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen lediglich zugelassene Rezepte von Augenärzten oder Augenoptikern. Davor benötigt es einen Sehtest.