Brille Krankenkasse: Wie viel steuert die Kasse wirklich dazu?

Die Kostenübernahme für Brillen durch Krankenkassen variiert in Deutschland je nach Krankenkasse und Tarif. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meist nur einen Festbetrag für Brillengläser, wenn eine bestimmte Sehschwäche vorliegt. Vollständige Kostenübernahmen sind selten und in der Regel nur bei schweren Sehbeeinträchtigungen vorgesehen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist eine höhere Kostenübernahme üblich. Private Krankenkassen bieten oft individuellere Tarife an, die eine umfassendere Erstattung ermöglichen können.

brille-krankenkasse

Das Wichtigste in Kürze

  • Festbeträge: Gesetzliche Krankenkassen zahlen in der Regel Festbeträge zu Brillengläsern bei bestimmten Dioptrien-Grenzwerten.
  • Vollständige Übernahme: Vollständige Kostenübernahmen sind meist bei schweren Sehbeeinträchtigungen möglich.
  • Private Krankenversicherungen: Hier gibt es individuellere Tarife, die höhere Erstattungen oder sogar Vollkostenübernahmen vorsehen können.

Ab wie viel Dioptrien zahlt die Krankenkasse eine Brille?

Grundsätzlich gilt: Nur in bestimmten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Brille. Dabei spielt das Vorhandensein einer Erkrankung oder eines Sehfehlers eine wichtige Rolle. Handelt es sich bei der Brille lediglich um ein modisches Accessoire, müssen die Kosten selbst getragen werden. Das Gleiche gilt auch, wenn die Dioptrienwert eine bestimmte Kennzahl unterschreitet. Eine Brille zur Korrektur von Fehlsichtigkeit wird zwar häufig benötigt. Jedoch wird diese nicht in jedem Fall vollständig erstattet. Eine Ausnahme besteht bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung alle Kosten für eine Brille. Doch ab wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten nun genau?

Bei Erwachsenen hängt die Kostenübernahme von der Dioptrienzahl ab. Dioptrien sind quasi die Maßeinheit der Sehstärke. Liegt auf einem oder auf beiden Augen eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel einen Teil der Kosten. Die Kostenübernahme erfolgt dabei in der Regel nur für Einstärkengläser. Gleitsichtgläser, spezielle Beschichtungen sowie das Brillengestell an sich müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Allerdings kann hierbei wiederum eine Ausnahme für besondere Umstände auftreten. 

 Bei zusätzlichen privaten Krankenversicherungen ist die Höhe der Zuschüsse tarifabhängig. Genaue Kostenfaktoren sind nicht verbindlich vorgeschrieben. Die Höhe des Zuschusses kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. 

Wie viel zahlt die Krankenkasse zur Brille?

Sofern alle Anforderungen für eine Kostenübernahme der Sehhilfe erfüllt sind, trägt die gesetzliche Krankenkasse meist einen festen Betrag der Kosten. Der Kostenzuschuss deckt dabei jedoch nur in Einzelfällen den gesamten Betrag der Brille und hängt in erster Linie von den Dioptrienwerten und der Art der Gläser ab. Pro Glas übernimmt die Krankenversicherung dann in etwa zwischen 16 und 160 Euro. Das Gestell sowie zusätzliche Beschichtungen oder besondere Gläser müssen dabei aus eigener Tasche bezahlt werden. Hier können jedoch auch individuelle Faktoren wie der medizinische Bedarf und die ärztliche Empfehlung eine Rolle spielen.

Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es gewisse Festbeträge, welche je nach Tarif übernommen werden. Je höher dabei die monatliche Einzahlungsrate, desto besser sind in der Regel auch die jeweiligen Leistungen. Wie hoch der Zuschuss jedoch tatsächlich ist, sollte bei der Krankenkasse vor der Brillenanfertigung erfragt werden. Dabei akzeptieren sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen lediglich zugelassene Rezepte von Augenärzten oder Augenoptikern. Davor benötigt es einen Sehtest. 

 

Sofern alle Anforderungen für eine Kostenübernahme der Sehhilfe erfüllt sind, trägt die gesetzliche Krankenkasse meist einen festen Betrag der Kosten. Der Kostenzuschuss deckt dabei jedoch nur in Einzelfällen den gesamten Betrag der Brille und hängt in erster Linie von den Dioptrienwerten und der Art der Gläser ab. Pro Glas übernimmt die Krankenversicherung dann in etwa zwischen 16 und 160 Euro. Das Gestell sowie zusätzliche Beschichtungen oder besondere Gläser müssen dabei aus eigener Tasche bezahlt werden. Hier können jedoch auch individuelle Faktoren wie der medizinische Bedarf und die ärztliche Empfehlung eine Rolle spielen.

 

Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es gewisse Festbeträge, welche je nach Tarif übernommen werden. Je höher dabei die monatliche Einzahlungsrate, desto besser sind in der Regel auch die jeweiligen Leistungen. Wie hoch der Zuschuss jedoch tatsächlich ist, sollte bei der Krankenkasse vor der Brillenanfertigung erfragt werden. Dabei akzeptieren sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen lediglich zugelassene Rezepte von Augenärzten oder Augenoptikern. Davor benötigt es einen Sehtest. 

Zahlt die Krankenkasse auch Kontaktlinsen?

Kontaktlinsen gelten zwar gleich wie Brillen als Sehhilfe, diese werden in der Regel jedoch nur in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nämlich dann, wenn die Kontaktlinsen explizit vom Augenarzt verordnet wurden oder eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 8 Dioptrien vorliegt. Außerdem werden sie in Ausnahmefällen auch für bestimmte Berufsgruppen erstattet oder wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Pflegemittel für die Kontaktlinsen müssen dabei jedoch immer selbst bezahlt werden. Es gibt jedoch private Brillenzusatzversicherungen, die in diesem Fall aushelfen können. Dies ist jedoch nicht bei allen Tarifen der Fall. Es ist wichtig, dass man sich vor Abschluss der Versicherung genau über die Leistungen des Tarifs informiert.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Sehhilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Sehtest sowie eine ärztliche Empfehlung, sprich ein Rezept, sind ein Muss und müssen vor Beginn der Behandlung eingeholt werden. Wie hoch dann die Kostenübernahmen ist, ist abhängig von mehreren Faktoren. Unter anderem der Art der Sehhilfe. Liegt eine Sehschwäche von mehr als 6 Dioptrien vor, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die Kosten für einfache Gläser. Das Brillengestell sowie spezielle Anforderungen oder Beschichtungen müssen selbst bezahlt werden. Jedoch gibt es hier je nach Sehschwäche einige Ausnahmen, welche von Fall zu Fall variieren. 

Auch das Alter des Patienten spielt eine wichtige Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten immer übernommen. Bei Erwachsenen jedoch nur ab bestimmten Dioptrienwerten. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr haben daher Anspruch auf eine kostenfreie Sehhilfe, wenn ihre Sehkraft dauerhaft beeinträchtigt ist. Darüber hinaus müssen die Brillen auch von einem Fachmann, beziehungsweise Optiker angefertigt werden. Für eine Kostenübernahme können die Brillen daher nicht einfach im Internet bestellt werden. Beim Brillen kaufen muss die Sehhilfe passgenau an die Anforderungen angepasst werden. 

Kostenübernahme durch private Brillenzusatzversicherung

Wer eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen höhere Leistungen für Sehhilfen in Anspruch nehmen. Hier lohnt es sich, die genauen Bedingungen der Zusatzversicherung zu prüfen und direkt bei der Krankenversicherung nachzufragen. Daher ist eine private Brillenzusatzversicherung eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse – vor allem für Brillenträger. Eine solche Versicherung kann die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, aber auch für Augenoperationen, Laserbehandlungen und andere ophthalmologische Behandlungen übernehmen. In der Regel bietet die private Krankenversicherung dabei mehr Leistungen und flexiblere Tarife als die gesetzliche Krankenkasse an. Wie hoch die Zuschüsse jedoch genau sind, ist abhängig vom Tarif. 

Fazit zu Brille & Krankenkasse

Brille oder Kontaktlinsen können oft sehr teuer sein. Die Krankenkassen können jedoch einen Teil der Kosten für medizinisch notwendige Anwendungen übernehmen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass die Höhe des Zuschusses von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist und individuelle Faktoren eine Rolle spielen. 

FAQs zu Brille & Krankenkasse

Wann zahlt die Krankenkasse die Brille?

Die Krankenkasse zahlt in der Regel die Kosten für eine Brille nur in Ausnahmefällen und bei bestimmten Voraussetzungen. Das bedeutet, dass die Kostenübernahme individuell geprüft wird. 

Wie viel zahlt die Krankenkasse?

Die Höhe der Kostenübernahme hängt von der individuellen Situation ab. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel nur einen Teil der Kosten für die Brillengläser. 

Werden auch Kontaktlinsen übernommen?

Kontaktlinsen werden in der Regel nur in Ausnahmefällen übernommen. Nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind individuell und hängen von der Art der Sehhilfe und der Krankenkasse ab. Generell gelten jedoch bestimmte medizinische Indikationen als Voraussetzung, um eine Kostenübernahme zu erhalten. Hierzu gehören beispielsweise eine Sehschwäche oder eine Hornhautverkrümmung. 

Was leistet eine Brillenzusatzversicherung?

Eine Brillenzusatzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung darstellen. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für Sehhilfen, die von der Krankenkasse nicht vollständig übernommen werden. Bei einer Brillenzusatzversicherung gibt es jedoch oft bestimmte Bedingungen zu beachten.