Krankenkasse Brille: Wie viel Geld zahlt die Kasse bei Ihnen?

Leistungen der GKV (Gesetzliche Krankenkasse) & PKV (Private Krankenkasse) bei Brillen/Kontaktlinsen unter der Lupe.

Zusammenfassung lesen

wieder zu klappen

Zusammenfassung

Voraussetzung für die Erstattung der Kosten einer Sehhilfe ist die Vorlage einer augenärztlichen Verordnung. Wann ein Augenarzt eine Brille zu therapeutischen Zwecken verordnen darf, regelt die Hilfsmittel-Richtlinie der gesetzlichen Kassen. Gegen einen ablehnenden Bescheid der Krankenkasse ist Widerspruch möglich. Die Krankenkasse zahlt für Ihre Brille bei bestimmten Vorraussetzungen.

Wichtiges zur Krankenkasse und Brille im Überblick

Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für Brillen oder Brillengläsern bei der Krankenkasse besteht bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei folgenden Indikationen:

  • Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Werten über 6,00 Dioptrien
  • Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) mit Werten über 4,00 Dioptrien
  • Verbliebene Restsehkraft bis zu 30 Prozent auf dem besseren Auge
  • Augenverletzung oder Augenerkrankung
  • Darüber hinaus gehören auch Brillen und Sportbrillen für Minderjährige zum Leistungskatalog der Kassen.

Die Erstattung erfolgt nur in Höhe der Kosten für mineralische Gläser. Mehrkosten für Kunststoffgläser übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung:

  • bei medizinisch begründeter Notwendigkeit
  • bei Kindern unter 14 Jahre
  • bei älteren Kindern zur Teilnahme am Schulsport

Zum Leistungsumfang zählen lediglich Einstärkengläser (Kurz- und Weitsichtkeit). Mehrstärken- und Gleitsichtbrillen werden von den Kassen nicht erstattet. Dasselbe gilt für Sonnenbrillen, sofern ihnen keine medizinische Indikation zugrunde liegt, wie beispielsweise Farbenblindheit.

Erstattet die Krankenkasse die Kosten für meinen Sehtest?

Die für die Verordnung einer Sehhilfe notwendige Untersuchung ist als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte kostenlos. Augenärzte dürfen ihnen keine Privatrechnungen für einen Sehtest oder für Brillenrezepte ausstellen. Oftmals bieten sie ihren Patienten weitere Untersuchungen an, die nicht im Leistungskatalog der Kassen enthalten sind.

Lesen Sie auch: Brillenverordnung

Solche so genannten IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) können in manchen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zu den Standarduntersuchungen darstellen, sind allerdings in jedem Fall aus eigener Tasche zu bezahlen.

  • Die augenärztliche Verordnung besitzt eine Gültigkeitsdauer von vier Wochen, so dass innerhalb dieser Zeit die Abrechnung des Optikers bei der Kasse vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, benötigt der Versicherte ein neues Rezept.

In welcher Höhe erstattet die gesetzliche Krankenkasse Brillen

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet unabhängig von der Art der Sehhilfe einen Festzuschuss, den der Augenoptiker vom Rechnungsbetrag abzieht und direkt mit der jeweiligen Kasse verrechnet. Für das Brillengestell erfolgt keine Kostenübernahme. Allerdings halten manche Optiker eine Auswahl kostenloser Gestelle bereit.

Festzuschuss bei Brillen von der gesetzlichen Krankenkasse

  • Der Festzuschuss beträgt pro Glas je nach Ausführung zwischen 10 und 112 Euro.

Der Erstattungsbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird zusätzlich durch eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent gemindert – dieser Eigenanteil beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.

Zuschuss bei Kontaktlinsen

  • Aufwendungen für Kontaktlinsen übernimmt die Kasse nur bei Werten über 8,00 Dioptrien.

Darüber hinaus bei einer Hornhautverkrümmung, wenn die Linsen eine Verbesserung des Sehvermögens von mindestens 20 Prozent ermöglichen. Je nach Ausführung liegt der Erstattungsbetrag zwischen 91 und 144 Euro pro Linse. Unabhängig davon kann ein Versicherter den Festzuschuss für Brillengläser grundsätzlich auch zum Kauf von Kontaktlinsen verwenden.

Die Aufwendungen für weiche Kontaktlinsen sind lediglich bei Unverträglichkeit der harten Ausführungen erstattungsfähig. Pflegemittel gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung).

In welchen Zeitabständen stehen mir laut Krankenkasse neue Brillen oder Brillengläser zu?

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sieht einen Festzuschuss für eine neue Brille nur dann vor, wenn sich die Augenwerte geändert haben. Ein Ersatz einer Sehhilfe nur aus ästhetischen Gründen ist nicht vorgesehen. Die Kosten für neue Brille erstattet die Krankenversicherung bei einer Verschlechterung der Sehwerte von mehr als 0,5 Dioptren. Im ersten Jahr nach Anfertigung der letzten Brille akzeptiert die Kasse dafür auch ein Attest eines Augenoptikers.

Lediglich Kinder unter 14 Jahren benötigen in jedem Fall eine Verordnung durch einen Augenarzt.

Bei Beschädigung einer Brille besteht für gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen Kassenzuschuss für die Reparatur, sofern der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Falls die Mindestgebrauchszeit bereits überschritten ist, kommt auch die Kostenübernahme für eine neue Brille in Betracht, sofern die Voraussetzungen dafür weiter vorliegen.

Private Krankenkasse und Brille: Was wird erstattet?

  • Die Kostenerstattung für Sehhilfen gehört nicht bei jeder privaten Krankenversicherung zum Leistungsumfang.

Ist dies der Fall, regelt jedes Institut den Erstattungsanspruch unterschiedlich. Abhängig vom Tarif besteht in der Regel alle zwei bis drei Jahre Anspruch auf neue Augengläser – oder wenn sich Werte verändert haben. Viele Tarife sehen eine jährliche Kostenerstattung bei Änderung der Augenwerte um mehr als 0,5 Dioptrien vor.

Voraussetzung für eine Erstattung durch die private Krankenkasse

  • Brillen
  • Kontaktlinsen

Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten ist immer die Anerkennung der medizinischen Notwendigkeit durch einen Augenarzt. Zudem sind tariflich festgelegte Fristen ebenso zu beachten wie eventuelle Wartezeiten nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Im Falle unfallbedingter Aufwendungen entfällt allerdings in den meisten Fällen die Wartezeit. Hierzu kann ebenfalls eine Sonnenbrille oder Gleitsichtbrille zählen.

Für Kontaktlinsen erfolgt bei privaten Krankenversicherungen ein Kostenübernahme beispielsweise ab 6,0 Dioptrien oder einer Abweichung zwischen beiden Augen von mehr als 2 Dioptrien. Auch die Aufwendungen für Pflegemittel gehören oft zum Leistungskatalog.

Zuschuss bei privaten Krankenkassen bei Brillen/Brillengläsern

Die Erstattung fällt in der Regel höher aus als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Manche Versicherungen tragen bis zu 80 Prozent der Aufwendungen. Die Tarife sehen entweder einen Pauschalbetrag vor und verzichten dafür auf eine Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit – oder sie nehmen eine Abrechnung nach Einzelpositionen vor und zahlen sowohl für das Brillengestell als auch für die Gläser Zuschüsse.

Die Abrechnung nach Einzelpositionen setzt eine medizinische Begründung für die Sehhilfe voraus, erweist sich allerdings meist günstiger für die Versicherten. Je nach Tarif besteht eine betragsmäßige oder prozentuale Begrenzung der Leistung.

  • Viele private Versicherungen erstatten alle zwei bis drei Jahre einen Betrag zwischen 100 und 400 Euro. Bei manchen Anbietern lassen sich nicht in Anspruch genommene Leistungen auch über die Jahre ansparen. Manche Premiumtarife sehen keine Höchstgrenze für die Kosten der Gläser vor.

Weitere Möglichkeiten für Zuschüsse bei Brillen & Sehhilfen

In manchen Fällen findet zusätzlich eine Erstattung von zweiter Seite statt. Viele privat Versicherte im öffentlichen Dienst reichen ihre Brillenrechnungen zunächst bei der Beihilfestelle ihres Arbeitgebers ein und legen sie anschließend ihrer Krankenversicherung vor.

Lesen Sie auch: Rezept Augenarzt

Viele gesetzlich Versicherte besitzen eine private Brillenzusatzversicherung, die je nach Tarif einen Teil des offenen Betrages oder die komplette Differenz übernimmt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nicht berücksichtigte Kostenanteile als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung abzusetzen. Das Finanzamt kürzt die geltend gemachten Aufwendungen allerdings zunächst eine zumutbare Belastung und berücksichtigt nur die verbleibende Differenz.

Arbeitsplatzbrillen sollten beim Arbeitgeber abgerechnet werden

Eine abweichende Regelung gilt im Rahmen des Arbeitsschutzes für Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Für Beschäftigte mit einem Bildschirmarbeitsplatz besteht mit augenärztlicher oder betriebsärztlicher Begründung Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers für eine solche Sehhilfe. Sie ist speziell auf einen Augenabstand zwischen 50 und 70 Zentimetern ausgerichtet und soll einer tätigkeitsbedingten Ermüdung der Augen vorbeugen.

Krankenkassen-Zuschuss für Brillen & Brillengläser: Fazit

Die Höhe der Kostenerstattung für Sehhilfen ist für gesetzlich und privat versicherte Personen unterschiedlich geregelt. Zwar sehen viele Tarife privater Anbieter flexiblere Regelungen vor, was Wartezeiten oder Höchstbeträge betrifft. Eine vollständige Erstattung der Aufwendungen findet jedoch in kaum einem Fall statt – und Extras wie Entspiegelnd oder Tönung zahlt der Versicherte ohnehin immer aus eigener Tasche. Um die Höhe der Eigenleistung abschätzen zu können, ist es auf jeden Fall ratsam, sich vor dem Kauf einer Sehhilfe über die Höhe der Ansprüche zu informieren.